Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Tierhalter bleibt während der Betreuungszeit Tierhalter im Sinne von §833 BGB.

Der Tierhalter stellt den Tierbetreuer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus §834 BGB frei.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich das Tier liebevoll, art- und verhaltensgerecht zu behandeln und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Der Tierhalter verpflichtet sich sein Tier zum vereinbarten Termin wieder in Obhut zu nehmen. Alle weiteren nicht abgesprochenen Betreuungstage werden dem Halter nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich diesbezüglich niemand mit dem Betreuer in Verbindung setzen, wird das Tier nach einer angemessenen Frist von 10 Tagen dem Tierschutzverein übergeben.


Bei Stornierung bis 5 Tage vor dem Abgabetermin melden! 


Der Tierhalter versichert dass sein Tier keine Gefahr für den Menschen darstellt.

Für Entlaufen, Erkrankung, Verletzung und Verenden des Tieres übernimmt der Betreuer keine Verantwortung. Anfallende Kosten hat der Tierhalter zu tragen.

Der Hund muss eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Tollwut haben.

Die Katze muss eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, Katzenleukose und Katzenschnupfen haben. Freigänger müssen auch gegen Tollwut geimpft sein.

Das Tier muss entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.

Der Impfpass muss dem Tierbetreuer bei Beginn der Betreuung übergeben werden undverbleibt dort für die Dauer der Betreuung.

Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, gehen die dabei entstehenden Kosten zu Lasten des Tierhalters und sind bei Abholung fällig.

Mit der Unterschrift auf dem Tierbetreuungsvertrag bestätigt der Besitzer die vorliegenden AGB´s erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei etwaigen Änderungen ist die Tierbetreuung umgehend in Kenntnis zu setzen.